Ehe- und Familienrecht
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Ehe- und Familienrecht. In diesem Kontext bin ich auf Scheidungen sowie auf die Regelung sämtlicher Trennungs- und Scheidungsfolgesachen spezialisiert. Dazu gehört insbesondere die Ausarbeitung von Trennungsfolgenvereinbarungen. Hier begleite ich Sie von Anfang an, von der Verhandlung mit der Gegenseite bis hin zur notariellen Beurkundung. Von daher bin ich überwiegend außergerichtlich tätig. Selbstverständlich vertrete ich Ihre Interessen aber auch effektiv vor Gericht.
Durch den Abschluss eines Ehevertrages können im Fall einer Scheidung umfangreiche Streitigkeiten vermieden und kostenintensive Gerichtsverfahren schnell beigelegt werden. Ich halte daher insbesondere die rechtzeitige Gestaltung von Eheverträgen für extrem sinnvoll. Ich biete ich Ihnen daher an, dass Sie mich über die Gestaltung eines Ehevertrags auf Basis von gegenseitigem Vertrauen in Ihre familienrechtlich relevanten Entscheidungsprozessen einbeziehen.
Vermögensauseinandersetzung
Im Rahmen einer Scheidung geht es häufig um eine Immobilie. Die Wohnimmobilie ist für Ehepaare der zentrale Lebensmittelpunkt und das Zuhause für Ihre gemeinsamen Kinder. Zusätzlich stellt sie einen nicht unbeträchtlichen Vermögenswert dar, der auch für die Altersvorsorge extrem wichtig ist. Genau deshalb geht es auch bei einer Scheidung und dem damit häufig einhergehenden Streit um die gemeinsame Immobilie oftmals sehr emotional zu.
Ich bin im Hinblick auf die Regelung der Immobilie im Scheidungsfall, die eng mit Fragen des Familienrechts, Steuerrechts, Immobilienrechts und Erbrechts verknüpft sind, spezialisiert. Daher kann ich Sie zu diesem Thema schnell, unkompliziert und kompetent beraten.